Ihr Verein braucht Hilfe?
Nutzen Sie Ihren HEIMVORTEIL!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Förderung.

Die Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem fördert gemeinnützige Vereine und Institutionen innerhalb ihres Geschäftsgebietes, also in Attendorn, Lennestadt und Kirchhundem. Investive Maßnahmen von kirchlichen und kommunalen Einrichtungen (z.B. Schulen oder KiTas) fördern wir gern über deren Fördervereine. Eine aktive Kontoverbindung zu unserer Sparkasse freut uns!

Ihr Förderverein plant für den Kindergarten die Anschaffung eines neuen Spielgeräts?
Sie planen für Ihren Verein eine Veranstaltung und suchen Werbepartner?
Ihr Vereinsheim braucht dringend neue Möbel?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Bitte füllen Sie unseren Online-Antrag so vollständig wie möglich aus (Felder mit * sind Pflichtfelder). Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Im Anschluss prüfen wir Ihre Anfrage. Bitte geben Sie uns dafür ein paar Tage Zeit, damit wir uns mit Ihrem individuellen Anliegen beschäftigen können. Wir geben Ihnen dann innerhalb von 14 Tagen eine zuverlässige Rückmeldung.

Voraussetzung für die Förderung in Form einer Spende

Sie benötigen eine Berechtigung um Spenden zu empfangen (für steuerbegünstigte Zwecke) und für das Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung.

Die Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem erteilt keine Fördermittel für

  • Kommunale Pflichtaufgaben
  • Laufende Betriebs- oder Personalkosten
  • Privatpersonen bzw. von diesen ausgerichteten Veranstaltungen
  • Politische Parteien, politische Gruppierungen und diesen nahestehenden Einrichtungen
  • Einzelpersonen, z.B. aus Sport oder Kunst, sowie für medizinische Behandlungen und Therapien von Einzelpersonen

Hinweise zum Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass sich die Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem zur Bearbeitung des Antrages einer Datenbank bedient und die Daten aus dem Spendenantrag erfasst und einzig zu diesem Zweck weiterverarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Bearbeitung des gestellten Antrages, der Bescheidung und der Abwicklung einer eventuellen Förderung. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

Sonstige Hinweise

Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderung durch die Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem. Die beantragten Mittel dürfen bei einem positiven Förderbescheid nur für das Förderprojekt eingesetzt werden. Die korrekte zweckgebundene Verwendung der Mittel muss nachgewiesen werden können. Nicht benötigte oder nicht korrekt verwendete Mittel sind zurück zu erstatten.

Was versteht man unter einer Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung ohne Gegenleistung. Beispiele: Noten für den Musikverein, Investitionen in Spielgeräte auf Spielplätzen, Projekte der Nachwuchsförderung/Jugendarbeit.

Was versteht man unter einem Sponsoring?

Sponsoring ist eine finanzielle Unterstützung, für die der Empfänger eine Gegenleistung erbringt. Beispiele: Logo auf einem Plakat, Aufstellen eines Werbebanners bei einer Veranstaltung, Anzeigen in Programmheften.